Innerhalb deiner 3-jährigen Ausbildung finden 2 Prüfungen statt. Eine Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung.
Die Kompetenzen die du in der Berufsfachschule gelernt hast und auf die im 2. Ausbildungsjahr aufgebaut wurden, werden in der Zwischenprüfung nach ca. 1 ½ Jahren Lehrzeit abgefragt.
Zur Prüfung gehört es, angelehnt ein eine kleines Erzeugnis einen Arbeitsablaufplan zu erstellen, die erlernten handwerklichen Arbeitstechniken anzuwenden und unter Beweis zu stellen, sowie Maschinen richtig zu rüsten.
Die Gesellenprüfung gliedert sich, da es sich bei der Ausbildung zum Tischler um eine duale Ausbildung handelt, in zwei Teile: In einen praktischen Teil und einen theoretischen Teil. Verdeutlichen soll dies die Grafik.
Nach ca. 1 ½ Jahren ~ April |
|
Mitte Mai |
|
|
|
Juni |
|
Juni |
|